Steinbach contra Dietkirchen: Örtliche Viehmärkte am Ende des 18. Jahrhunderts

Aus Wiki Historica
Zur Navigation springenZur Suche springen

1768 hatte Nassau-Oranien in Steinbach einen Viehmarkt eingerichtet, und zwar auf den gleichen Tag wie der weit ältere Markt im trierischen Dietkirchen. Im September 1769 fing es dann so richtig an zu gären zwischen den beiden Nachbarländern. Am 19. September beklagte sich der Limburger Keller Embden hierüber beim Trierer Kurfürsten Clemens Wenzeslaus. Tags drauf verfasste die kurtrierische Kanzlei das folgende Protokoll. Der Streit zog sich über mehrere Jahre hin. Schließlich einigte man sich auf einen gebührenden zeitlichen Abstand zwischen den beiden Märkten.

Über den neu angelegten Viehmarkt in Steinbach kam es zu einem mehrjährigen Streit mit Dietkirchen (Symbolbild, erstellt mit ChatGPT)


"Extractus Protocolli Cameralis dd° Ehrenbreitstein den 20ten Septemb. 1769

Zu Diethkirchen in der Cellerey Limburg - Ca(mmer)al Jahr Mard Gefälle - in spec deren Schmählerung betreffend.

Würde verlesen unth(ertäni)gst pflichtmäßige Anzeige de hest: et praest: hod: cum adjuncta missiva (= de heri est et praestitum hodie cum adjuncta missiva = vom gestrigen Tag und heu-te vorgelegt mit beigefügtem Schreiben) des Cammerrathen, und Cellnern Embden zu Limburg belangend den von seiten Nassau auf der sogenannten langen Meile ohnweit Steinenbach zur besondern Schmählerung derer diesseitigen Ca(mmer)al Mard Gefällen zu Dietkirchen neuerlich angelegten Tiehr Mard.

Rsm. Wäre diese Anzeig zusamt der Anlage Reg: Electorali zu communiciren, mit dem Anfügen, wie Ca(mmer)al der Meinung, daß allen diesseitigen Unterthanen unter scharffer Straff, und besonders den Juden unter Verlust ihres Geleides durch offentliche Verkündungen zu verbiethen seye, sich auf den neuen Nassauischen Steinebacher Mard zu begeben, vielweniger einige feylschaffte Pferdt dahin zum Verkauf zu bringen, noch etwas zu kauffen, um dessen besseren Festhaltung hätten mithin sowohl der Amtsverwalter zu Montabaur, alß gedachter Kellner zu Limburg fleisigst zu invigiliren, und einige Ausspäher auf obged. Mard zu schicken, damit Jene, welche gegen den Verbott sich auf selbigem Mard einfinden sollten, zu gebührender Straffe gezogen werden könnten, gleichwie dan auch dem Stallmeister Schleicher allschon hiervon die Nachricht gegeben worden, damit Er sich in Zeiten vor dem Mard um Pferdte bey den Bauren umsehe, ehe selbe auf den Nassauischen Mard gebracht würden.

Camera wolle also Regiminis Elect: (= der kurfürstlichen Re-gierung) beliebige Gedanken hierüber gewärtigen.

Pro Extractu Churfürstl. Trierische Hoff Cammer Cantzley" Jahrmärkte